Das Fahrzeug wird bei der Abnahme diagonal verschränkt auf Klötze gestellt.
Wenn die Reifen nirgens anliegen oder streifen warum sollte dann etwas ausgestellt werden?
Es geht hier nichtmal darum ob oben was schleift.
Sondern um die Abdeckung unten.
Fahrzeuge bis Erstzulassung < 07/2024 müssen nur die Lauffläche abgedeckt haben.
Fahrzeuge ab Erstzulassung 07/2024 müssen das Komplette Rad/Inkl Flanken und Felgen abgedeckt haben
Also noch ziemlich frisch diese Neuerung)
Daher ist das aufgrund des Sturzes dann problematisch(er).
In Bildform:
Screenshot 2026-01-31 111320.jpg
Früher musste nur bis zu Punkt A (der ja weiter innen liegt) vom Radhaus abgedeckt werden.
Neuere Zulassungen müssen auch noch den Punkt B mit abdecken.
Und genau da wird es bei diesen Felgendimensionen halt kritisch, wenn man 100% ig richtig misst/schaut.
Wenn du an Punkt B eine Wasserwaage anlegst und die exakt senkrecht ausrichtest, dann müsste die an der oberen Radhauskante anliegen, ohne Lücke (bzw. nach außen geneigt).
Da geht es bei ET35 wirklich nur um Millimeter.
Bei ET 30 müssten es dann halt nochmal ein paar Millimeter mehr sein.
Wie sinnig diese pingelige Regelung ist und ob da irgendwer/irgendwas einen Nutzen von hat sei mal dahingestellt.
Aber wenn man halt an einen 100%ig korrekten Prüfer gerät, der trägt das dann (zu Recht) nicht ohne Änderung ein.
Da muss man es dann vllt. doch nochmal bei einem 2. Prüfer versuchen oder bei einer Werkstatt abgeben die den Prüfer kennt und da ein "gutes Wort" einlegt.