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Wie kann denn das sein ?
Was sagt/macht dein Anwalt denn?
Feststellungsklage wird eingereicht ….
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Wie kann denn das sein ?
Was sagt/macht dein Anwalt denn?
Feststellungsklage wird eingereicht ….
So verlogen manch Unfall Gegner heutzutage sind wenn es darum geht die eigene Schuld an einem Unfall einzugestehen und selbst bei der Aussage vor der Polizei mit bewusster Falschaussage versuchen sich da irgendwie als Opfer darzustellen und dann auch noch die Versicherung rumzotzen anfängt, so wegen Teilschuld und sowas, spätestens dann wäre mir ein "Fingerklopfer" wegen so'n Datenschutz Schmarren eher Powidl.
Wo wird die Kamera denn genau eingebaut? Und wie viele Stunden braucht der Mechaniker für den Einbau? Wieviel habt ihr gesamt dafür bezahlt?
Wo wird die Kemera denn genau eingebaut? Und wie viele Stunden braucht der Mechaniker für den Einbau? Wieviel habt ihr gesamt dafür bezahlt?
Schau dir mal diesen Thread hier an, da ist das alles ausführlich besprochen inkl. Videos:
99% (inkl mir) haben das selbst gemacht.
Wo wird die Kemera denn genau eingebaut? Und wie viele Stunden braucht der Mechaniker für den Einbau? Wieviel habt ihr gesamt dafür bezahlt?
Gestern selber eingebaut (ca. 30min), bestellt bei Top-Byd.
Etwas handwerkliches Geschick ist schon notwendig.
In Youtube gibt es dazu einige Videos.
Laut Gesetz darf man ja nicht durchgehend aufzeichnen, sondern nur im Bedarfsfall.
Wenns kracht 1s vorher starten
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Byd hat versucht dem Daueraufzeichnen etwas entgegen zu halten.
Die Aufzeichnungslänge ist auf 2 oder 5 Minuten beschränkt - somit macht das Fahrzeug fortlaufend endlos viele 2 Minuten-Clips
Somit wieder erfolgreich in einer Grauzone.
Zumindest für Deutschland ist das keine Grauzone, sondern vor Gericht schon genau so zugelassen worden. Man darf nicht dauerhaft speichern, soweit korrekt. Aber es ist vollkommen gesetzeskonform, wenn eine Loop-Aufzeichnung gemacht wird. Sprich die Kamera speichert dauerhaft alles auf einem flüchtigen Zwischenspeicher, der "rolling" Aufnahmen macht. Es werden also nicht 2-Minuten-Clips erstellt, sondern es werden die letzten zwei Minuten aufgenommen und jede Sekunde, die dazukommt lässt "vorne" eine Sekunde der Aufzeichnung fallen. Geschieht dann "etwas", kann man die Aufzeichnung der letzten zwei Minuten (plus die nächsten x Minuten) vom flüchtigen in einen dauerhaften Speicher überführen. Alles vollkommen und ohne Frage im "grünen" Bereich des Gesetzes. Für Österreich kann ich nicht sprechen, da kenne ich die Rechtslage nicht.
Ich glaube selbst wenn man eine Ordrungswidrigkeit begeht, ist es meist wichtiger den Schuldbeweis zu haben weil da geht es dann um richtig viel.
Dashcam Video ging der Versicherung zu und wurde vorher auf unmittelbar davor und danach gekürzt. Auch erfolgte der Versand an die Versicherung mit meinem Hinweis, dass deren Verarbeitung und Speicherung des Videos nur zulässig ist, wenn entsprechend dies in Übereinstimmung mit dem Datenschutz erfolgt auf deren Seite.
Andere Personen haben das Video nicht bekommen. Das initiale Video hatte ich zwar für einen Tag auf Youtube, aber eben auch überall verpixelt (Personen und Kennzeichen).
Versicherung hat den Schaden mittlerweile bestätigt und ich warte auf ein Feedback von BYD in Dietzenbach zwecks Gutachten und Reparatur. Die haben meine Anfrage letzte Woche bekommen.