Denke aber auch, dass BYD nicht blauäugig gegen geltendes Recht verstößt.
Würden Autohersteller ja nie machen.
*hust* VW Abgassoftware */hust*
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Daher vermute ich, dass es so in der Umsetzung OK ist.
Das verstehe ich nicht.
Nachdem du diesen Artikel gelesen hast:
mit so Passagen wie:
ZitatDie von vielen Herstellern ohne gesetzliche Grundlage eingeführte Praxis, den Zugang zum Fahrzeugdatenstrom durch Verwendung von „Secure Gateways“ oder ähnlichen Mechanismen einzuschränken, muss nach dem Urteil unverzüglich aufgegeben werden.
Unabhängige Reparaturbetriebe müssen ohne Einschränkungen sowohl im Lese- als auch im Schreibmodus auf die Steuergeräte des Fahrzeugs zugreifen können.
Kommst du zu dem Schluss, dass es okay ist? ![]()
Und man muss ja auch sagen: die die einen Dongle nutzen werden grad mal vielleicht 1% der Käufer sind (meine Einschätzung). Wir werden da nicht repräsentativ sein hier.
Die freien Werkstätten und Reifenbetriebe wird das vllt. interessieren, da die diese Fahrzeuge dann nicht mehr warten/reparieren können.
Und das ist ja genau das unfaire, was der EUGh bemängelt hat.
TÜV kann ich mit vorstellen, dass die einen Zugang bekommen. Ansonsten wäre BYD da schön blöd, wenn sie das nicht bedacht hätten und in knapp nem Jahr dann X Fahrzeuge durch die HU fliegen, weil OBD nicht alles auslesen kann. ![]()