Das ist völliger Blödsinn. Die Garantiebedingungen sagen ganz klar etwas anderes.
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung und kann beliebig ausgestaltet und eingeschränkt werden.
Die Haftung des Händlers ist Gesetz.
Das ist völliger Blödsinn. Die Garantiebedingungen sagen ganz klar etwas anderes.
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung und kann beliebig ausgestaltet und eingeschränkt werden.
Die Haftung des Händlers ist Gesetz.
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung und kann beliebig ausgestaltet und eingeschränkt werden.
Die Haftung des Händlers ist Gesetz.
Das ist zwar grundsätzlich korrekt, aber deine Aussage, dass eine Garantie IMMER erst nach der gesetzliche Gewährleistung greift, ist und bleibt Unsinn. Und die aktuellen BYD-Garantiebedingungen sagen ganz klar, dass die Garantie bereits ab dem ersten Tag gilt.
Dann viel Glück beim Durchsetzen eines Schadens auf Gewährleistung bei einer fremden Werkstatt wenn der Verkäufer insolvent ist und BYD herumzickt.
Und das zicken haben sie schon bewiesen.
Ich würde bei König deswegen kein Auto mehr kaufen.
Dann viel Glück beim Durchsetzen eines Schadens auf Gewährleistung bei einer fremden Werkstatt wenn der Verkäufer insolvent ist und BYD herumzickt.
Und das zicken haben sie schon bewiesen.
Ich würde bei König deswegen kein Auto mehr kaufen.
Das durchsetzen von Gewährleistungsansprüchen bei einer fremden Werkstatt ist generell eher utopisch. Da gibt es keinerlei Anspruch drauf.
Man hat zwar auf dem Papier bei neuen Dingen 24 Monate Gewährleistung gegenüber dem verkaufenden Händler. Nach 12 Monaten muss der Käufer aber nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestanden hat. Was in den meisten Fällen nicht möglich ist. Nach deiner Theorie hat man dann ab Tag 366 grundsätzlich Pech gehabt, wenn ein Mangel auftritt. Kommt ja keiner mehr für auf.
Ich hoffe es ist von euch niemand ,von der Insolvenz des Autohauses König in Berlin betroffen.🥲
Also ich persönlich würde es auch so sehen, kein Auto bei König. Das man von BYD Garantie ab dem ersten Tag bekommt ist zwar schön und nett, aber wenn es Probleme gibt die der Händler zu verantworten hat und ich hatte das schon mal mit Rechtsanwalt früher durchziehen müssen bei einem Neuwagen, ist immer erstmal der Händler die gegnerische Partei. Wenn König Insolvent ist, kann man nur darauf hoffen das die Garantieanmeldung sauber gelaufen ist und die neue Werkstatt auch tatsächlich das Problem als Garantiefall ansieht.
In meinem Fall wars sogar so, das ich bei Händler A gekauft/bestellt hatte, aber Händler B der Gewährleistungsgeber war weil Händler A nicht mehr auf eigenen Namen agieren durfte, Spooky konstrukt aber für mich damals trotzdem gut ausgegangen.
Unabhängig davon hätte ich aber auch tierisch Bauchschmerzen 40k an König zu überweisen ohne irgend etwas in die Hand zu bekommen, das Prinzip des Zug um Zug wäre da vielleicht noch eine Methode. In meiner Vorstellung wäre das so das alle Fahrzeugschlüssel und co übergeben werden, ich also Besitzer des Wagens werde, dann bezahlen für den Fahrzeugbrief aber auch nur wenn dieser wirklich direkt vorliegt und nicht erst angefordert würde. Und das ganze dann per Echtzeitüberweisung oder Bar. Ich kann mir jedenfalls sehr gut vorstellen dass die Betroffenen da arge Bauchschmerzen haben und am liebsten vom Vertrag zurücktreten möchten um der Gefahr des "Geld weg, aber kein Auto" zu entgehen.
Ich hatte bisschen per KI recherchieren lassen und offenbar sind 212 Mio. Eur fällige Verbindlichkeiten offen, die nur 1.3 Mio. Eur liquiden Mitteln gegenüberstehen. Bei Trustpilot https://ch.trustpilot.com/review/www.autohaus-koenig.de stehen genug Bewertungen die (auch für BYD Fahrzeuge) gerade zeigen dass die Fahrzeuge einfach nicht ausgeliefert werden können und die Leute ihre Anzahlungen teilweise verloren hätten.
Back to Topic: ich warte immer noch auf meinen DM-i und verfolge die Schiffchen die unterwegs sind ;).
Was glaubst du eigentlich, warum bei Gebrauchtwagen meistens eine Garantieversicherung mit "angeboten" wird, wenn es keine Herstellergarantie mehr gibt? Eben um das Haftungsrisiko des Händlers zu reduzieren.
Er kann sich mit einer freiwilligen Reparaturkostenversicherung nicht aus seiner gesetzlichen Haftungspflicht herauskaufen.
Er kann sich mit einer freiwilligen Reparaturkostenversicherung nicht aus seiner gesetzlichen Haftungspflicht herauskaufen.
Das ist korrekt. Es reduziert aber sein Kostenrisiko, da er viele Dinge darüber abrechnen könnte.
Hi Leute,
ich wollte mich hier noch einmal zu meinem Problem mit der Auslieferung/Zulassung melden.
Am Samstag, dem 12.09., hatte ich den dritten Termin zur Fahrzeugübergabe, den das Autohaus wieder einmal abgesagt hat. Daraufhin bin ich persönlich am Samstag zum Autohaus gefahren.
Dort wurde mir ein neuer Termin für den 15.09.2026 genannt, mit der Zusage, dass mir ein Ersatzfahrzeug gestellt wird, wenn dann immer noch keine Fahrzeugpapiere da sind.
Man hätte auch schon den Zulassungsdienst angemahnt, da das Fahrzeug bereits seit dem 03.09.2026 angemeldet sei, man aber immer noch auf die Papiere warten würde.
Was ist passiert? Auch am 15.09.2026 waren keine Fahrzeugpapiere vorhanden, sodass mir ein Ersatzfahrzeug gestellt wurde.
In der letzten Woche hat sich niemand bei mir gemeldet, sodass es mir heute, am Montag, dem 21.09.2026, gereicht hat.
Ich habe mich dann selbst an die Zulassungsstelle gewandt – und was soll ich sagen?
Nach 30 Minuten und Zahlung von 40,30€ hatte ich alle Papiere und Kennzeichen in der Hand.
Das Ganze lag an der Übermittlung der eVB-Nummer, die nicht richtig übermittelt/eingetragen wurde, sodass eine neue eVB-Nummer gebraucht wurde.
Darüber wurde der Zulassungsdienst bereits am 07.09.2026 informiert.
Nun hoffe ich, dass der Fahrzeugübergabe am 22.09.2026 nichts mehr im Wege steht.
Mein Rat an alle, bei denen es mit der Zulassung hapert: Ruft oder geht persönlich zu eurer Zulassungsstelle und erkundigt euch, weshalb es so lange dauert. Meistens liegt es nur an Kleinigkeiten, die ganz schnell erledigt sind.
So, ich raste aus!!!
Meine Frau dachte es brennt, weil ich eben acht mal angerufen habe, obwohl sie auf Arbeit ist........
Ferdinand kommt (also mein Seal U DM-i Comfort).
Habe eben den Anruf erhalten, das er jetzt wohl schon im FAZ (
) ist und Ende der Woche dann im Autohaus.
Wenn das alles klappt, könnte ich ihn wohl Ende nächster Woche abholen!!! ![]()
Dann kann ich ja den BYD Schlafanzug schon mal bügeln! ![]()
Die Bestellung eines BYD Seal U (EV & DM-i) und die anschließende Lieferzeit bis zur Auslieferung sind für viele Käufer eine spannende, aber oft auch unklare Phase. Je nach Modell, Ausstattung und Händler können sich Wartezeiten, Abläufe und Erfahrungen deutlich unterscheiden.
In diesem Thread sammeln wir echte Erfahrungen rund um:
Teilt gern eure tatsächlichen Wartezeiten, hilfreiche Tipps zur Kommunikation mit dem Händler und Dinge, auf die man bei Bestellung und Auslieferung achten sollte. Ziel dieses Threads ist es, realistische Erwartungen zu schaffen und anderen Käufern durch praxisnahe Erfahrungsberichte Orientierung zu geben.