Sorry, mein Fehler.
Passus dazu oben ergänzt.
Ich habe kein Problem damit, wenn man einen Fehler macht und sich dann entschuldigt, das entsprechend anzunehmen.
Siehe auch meine Reaktion auf deinen Beitrag 
Ich möchte grundsätzlich auch nicht nachtreten, aber an einer Stelle müsstest du aus meiner Sicht noch einmal nachjustieren.
Du hast auf meinen Einwand hin einige Sätze stehen lassen, wonach Schadensersatz bzw. Verzugsschaden ausgeschlossen sei.
Da du diese Aussage weiterhin nicht belegst, solltest du sie aus meiner Sicht präzisieren.
Ein vollständiger pauschaler AGB-Ausschluss von Schadensersatz bzw. Verzugsschäden wegen Lieferverzugs ist gegenüber Verbrauchern regelmäßig unwirksam.
Zulässig sein kann allenfalls eine wirksame Haftungsbegrenzung, insbesondere bei leichter Fahrlässigkeit.
Deine Aussage ist daher so pauschal nicht haltbar und kann andere Leser in die Irre führen.