E Auto Förderung nur für EU, Pläne Brüssel.

  • Zwar offtopic, aber im Beitrag steht auch: "Während bei klassischen Benzinern und Dieseln traditionell 85 bis 90 Prozent der Wertschöpfung in Europa bleiben"


    Wow, so ganz kann ich das aber nicht glauben, nur 10-15% was an Teilen vom Ausland zugeliefert werden? Lügen sich die nicht selbst an?

    Grüße aus dem mittleren Burgenland/Österreich

    Seal Excellence AWD Shadowgreen 2024, dunkle Innenaustattung (V 2.0.0)

  • Zur sogenannten „EU-Ausrede“ und möglicher Staatshaftung


    Dass bei Förderprogrammen EU-rechtliche Vorgaben zu beachten sind, ist der Bundesregierung seit Jahrzehnten bekannt. Es handelt sich also nicht um ein überraschendes Ereignis. Solche Fragen hätten vor einer öffentlichen Ankündigung abschließend geklärt werden müssen.


    Wenn eine Prämie trotzdem als sicher dargestellt wurde, obwohl noch EU-rechtliche Hürden bestanden, wirkt das wie ein bewusst eingegangenes Risiko zulasten der Bürger.


    Kommunikation nach außen

    Sowohl in der öffentlichen Kommunikation als auch auf offiziellen Seiten der Bundesregierung oder zuständiger Bundesministerien wurde und wird klar vermittelt: Die Elektroprämie wird kommen.


    Nicht „möglicherweise“, nicht „unter Vorbehalt“, nicht „nach EU-Genehmigung“, sondern in einer Formulierung, die für jeden durchschnittlichen Bürger wie eine verbindliche politische Zusage wirkt.


    Auch in zahlreichen Medien und weiteren Informationsquellen wird davon gesprochen, dass die Prämie kommt. Einschränkende Hinweise wie „abhängig vom grünen Licht der EU“ tauchen in der öffentlichen Darstellung nicht auf. Dadurch entsteht zwangsläufig ein starkes Vertrauen in die Verlässlichkeit dieser Aussage.


    Rechtliche Einordnung


    Sollte man auf dieser Grundlage bereits einen Vertrag abgeschlossen haben und die Prämie später aufgrund europarechtlicher Vorgaben entfallen oder gekürzt werden, stellt sich die Frage einer möglichen Staatshaftung.


    1. Amtspflichtverletzung


    Wenn staatliche Stellen durch klare, nicht relativierte Aussagen ein schutzwürdiges Vertrauen erzeugen und Bürger daraufhin wirtschaftlich relevante Entscheidungen treffen, kann im Raum stehen, ob eine Amtspflicht verletzt wurde.


    2. Vertrauensschutz


    Der Vertrauensschutz ist ein grundlegendes Prinzip des Rechtsstaats. Bürger dürfen sich grundsätzlich auf eindeutige staatliche Ankündigungen verlassen. Wer im Vertrauen auf eine klar kommunizierte Förderung eine erhebliche finanzielle Verpflichtung eingeht, kann argumentieren, dass dieses Vertrauen rechtlich geschützt sein muss.


    Waren EU-rechtliche Risiken intern bekannt und wurden nach außen nicht deutlich gemacht, wäre das rechtlich zumindest angreifbar.


    3. Mögliche Schritte

    Sollte die Prämie tatsächlich scheitern, ist denkbar, dass Organisationen wie der Verbraucherzentrale Bundesverband prüfen, ob rechtliche Schritte gegen den Bund in Betracht kommen.


    Fazit

    Ein ersatzloser Rückzug ohne Entschädigung wäre politisch ein erheblicher Vertrauensbruch

  • So, das Thema mit Brüssel ist erst einmal vom Tisch, kann aber vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt in die Förderung einfließen:

    E-Auto-Förderung wird nicht von EU-Vorschlag beeinflusst- BMUKN - Meldung
    Der EU-"Industrial Accelerator Act" hat keine Auswirkungen auf aktuelle Programme. Brüsseler Pläne sind noch nicht konkret, Präferenzregelungen werden geprüft.
    www.bundesumweltministerium.de