Richtig!
Wenn er denn einen Vertrag mit einem verbindlichen Liefertermin hat.
Wäre aber ungewöhnlich in einem Neuwagenkaufvertrag bzw. Bestellung.
Warscheinlicher, dass ein Vertrag mit unverbindlichem Liefertermin zugrunde liegt, dann kann er erst 6 Wochen nach Liefertermin den Händler in Verzug setzen.
und was ist mit denen die seit letztes jahr oktober/november warten ?