Zumal Erhalt der Garantie durch Einhaltung des Wartungsplans auch durch freie Werkstätten möglich sein muss...zumindest in DE. ....
Ich hatte das bei Hedin im Service angesprochen. Hier wurde mir erstmal gesagt: "Das würde ich nicht tun. Sie verlieren so den Garantieanspruch. "
Ich habe darauf hingewiesen, das das in D. nicht zulässig ist, Garantieleistungen an Markenwerkstattgebundene Inspektionen zu koppeln. Daraufhin kam nur :" da kann ich nix zu sagen. Ist nicht bekannt!"
Die Frage ist, inwiefern man bereit ist, im Falles eines Falles mit BYD den Rechtsstreit gehen zu wollen. Der kann sich ewig ziehen und solang sitzt man auf den Kosten (Weil gefahren werden muss ja weiter).