Fehlende Garantie wegen fehlender Ablieferungskontrolle (PDI)

  • Hallo BYD Eigentümer,


    mein Fahrzeug ein Seal U dm-i comfort wurde im Juli 2026 ein Jahr alt. Habe rechtzeitig die Jahresinspektion durchführen lassen. Eintrag vom Händler online, da ja kein

    Inspektionsheft in Papierform besteht. Kennt man ja auch schon von anderen Herstellern.


    Nun kommts, hatte letzte Woche Probleme mit der EPB (elektronischen Parkbremse). Diese konnte nicht gelöst werden. Alle Tricks aus dem Netz versucht. Letztendlich beim

    hiesigen BYD Servicehändler angerufen und um Abschleppen in die Werkstatt gebeten. Nach einer Stunde kam der Anruf der meinen Glauben in BYD beschädigte.

    Angeblich hätte ich lt. Aussage von BYD keine Garantie. Daher auch keinen Pannenschutz. Begründung: "Der ausliefernde Händler hätte nicht die PDI (Ablieferungskontrolle) an

    BYD gemeldet. Mit dieser Meldung beginnt erst die Garantie." Habe mein Fahrzeug dann über meinen Automobilclub zum Händler bringen lassen. Dort steht er nun

    unberührt 10 Tage.


    Habe nach der Mitteilung sofort mit meinen Auslieferungshändler Kontakt aufgenommen und nachgefragt was Sache ist. Tatsächlich bekam ich die Bestätigung, dass "die PDI bei der

    Durchführung nicht korrekt von der beauftragten Fremdfirma eingetragen und daher entstand das Problem." Nun sei aber die PDI erfolgreich nachgetragen worden.

    Die Schuld wurde teilweise auch BYD zugeschoben, da BYD angeblich bereits mehrmals das System gewechselt habe und so einige PDI verloren gegangen seien. Ein Ausdruck meines

    digitalen Serviceheftes wäre jedoch nicht möglich. Mir würde jedoch ein Serviceheft per Post zugesandt. Darauf warte ich heute noch.


    Nach 3 Werktagen habe ich wieder beim hiesigen Servicepartner angerufen und gefragt, ob er im System nun die PDI sehe und ob nun BYD die Garantiearbeit frei gibt.

    Leider wurde dies bis heute verneint. Daraufhin habe ich BYD auf der Servicenummer angerufen und mein Problem erzählt. Angeblich kann das Serviceteam selber nicht

    nachsehen, ob eine Inspektion eingetragen ist oder nicht. Dies könne nur die Abteilung "After sale" und diese kann nur vom Händler oder Servicepartner kontaktiert werden.

    Ich könne aber eine Ticket für eine Reklamation öffnen. Dies habe ich nun auch gemacht. Leider bis auf ein paar Anrufe von BYD mit einer englischen Telefonnummer

    nichts geschehen.


    Nun rufe ich regelmäßig meinen Auslieferungshändler an, dieser sagt er hat alles erledigt. Geht ihn nichts mehr an.

    Der Servicepartner vor Ort sagt, er sehe die PDI immer noch nicht im digitalem Serviceheft und BYD verweigert nach wie vor die Garantie.


    Daher mein dringender Rat: "Lasst Euch bei der Übergabe eine schriftliche Bestätigung der PDI (Ablieferungskontrolle) geben. Am besten in einem

    Serviceheft. Stellt Euch mal vor, der Händler geht Insolvenz und ihr habt in zwei, drei Jahren oder später einen Garantiefall. Wer soll das dann noch bestätigen können?

    Zur Sicherheit könnt ihr auch bei der Jahresinspektion eure Werkstatt fragen, ob sie sehen können, dass alle Inspektionen eingetragen sind. Sonst habt ihr möglicherweise

    wie ich Problem im Garantiefall.


    Ich hoffe ich konnte mit meinem Beitrag etwas zur Rechtssicherheit beitragen.

    Allzeit gute Fahrt.

  • Hilfreicher Post!

    Danke dafür.

    Da bei mir schon eine Garantiearbeit (Austausch einer Fondseitenscheibe aufgrund fehlerhafter Tönung) gemacht wurde, ist meine PDI ja anscheinend ordentlich gemacht worden und im System.

    Ich drück dir die Daumen, dass das sich schnell löst.


    Der Ursprungshändler weit weg?
    (wegen mal hinfahren und PDI zeigen lassen)

  • Ich bin zwar kein Anwalt, aber diese Vorgehensweise kann nicht normal sein.

    Es ist ja nicht dein Verschulden, dass irgendwer zu dämlich war irgendein Dokument an BYD zu senden.

    Also wenn ich der Händler wäre, würde ich es vorab auf eigene Kosten reparieren und den Kunden nicht hängen lassen.

    Geht ja um keinen extremen Schaden, würde den Händler sicher nicht umbringen.

    Nachträglich kann man dies ja mit BYD, am besten mit Anwalt klären. Oder der Händler klärt es am besten selber..

    Kann’s ja nicht sein, vor allem bei einem 1 Jahr alten Auto mit 6 jähriger Garantie 🤦‍♂️

  • Schön mal eine Aufstellung über die dir enstandenen bzw nun laufend entstehenden Kosten an den Händler schicken, dann wird der vielleicht mal seinen H… bewegen. Der ist dein Vetragspartner und der hat für die ordnungsgemäße Auslieferung zu sorgen. Wie Artioget schon sagte: Ist ja nicht deine Schlamperei gewesen.

  • Also der hiesige Händler/Partnerbetrieb sagt, er rührt das Fahrzeug nicht an bevor er von BYD nicht das ok bekommt.

    Der ausliefernde Händler ist 240 km entfernt. Dieser behauptet auch BYD gegenüber, dass er die Meldung die letzten Tage nachgeholt hat.

    Lt. Telefonat mit dem hiesigen Händler ist dies jedoch (noch) nicht ersichtlich. Was mich am meisten ärgert ist, dass nicht einmal der

    Kundenservice von BYD mir mitteilen kann, ob nun das digitale Serviceheft vollständig vorliegt. Ich fühle mich von einem zum anderen hin und

    her geschubst und keiner übernimmt Verantwortung. Angeblich würde der hiesige Händler nichts erstattet bekommen, wenn er jetzt ohne

    Rückbestätigung eine Garantiearbeit ausführen würde. Auf Wunsch kann er den Fehlerspeicher schon mal auslesen verlangt aber hierfür

    je nach Umfang 200 - 300 Euro. Diese müsste ich ohne Anspruch aus eigener Tasche zahlen. Das sehe ich auch nicht ein. Was meint ihr?

    Habe ich Anspruch, gegen wen auch immer, für eine Entschädigung und einen Leihwagen? Am kommenden Donnerstag werden es nun 2 Wochen, wo ich

    ohne Fahrzeug bin.

  • Ich bin mir zwar nicht 100% sicher, aber... du hast Gewährleistung gegenüber dem ausliefernden Händler, bzw. deinem Autohaus wo du das Fahrzeug bestellt hast. Im zweifel mal mit KI ein Schreiben (einschreiben mit rückschein oder so) aufsetzen, falls du nicht einen Anwalt an der Hand hast der das gleiche tun könnte, und dann mit Fristsetzung und Schriftlicher Bestätigung inkl. Einfordern des Serviceheftes und Bestätigung das alles jetzt korrekt ist inkl. aller bis dahin geschehen Inspektionen im digitalen Serviceheft. Alternativ könntest du da noch eine Frist setzen zur Beseitigung des Problems an deinem Fahrzeug und ihm die Adresse nennen wo die Karre aktuell steht. Telefonisch erzählen die dir einen vom Blech.

    Alternativ persönlich auflaufen (am idealsten mit Fahrzeug) und dann mal persönlich zur Brust nehmen inkl. der bis dahin schon aufgelaufenen Kosten + Belege, aber nur in Kopie, niemals Originale rausgeben!

    BYD Seal U DM-i Comfort, Time Grey mit Schwarzer Innenausstattung am 24.05.2026 über APL.de bestellt, warten auf weiteres. Bestellung beim Händler Darmas in Bochum am 26.5.2026 => unverbindliches Lieferdatum 23.11.2026

  • Vertragspartner ist dein Händler und nicht BYD Deutschland.

    Und hier geht es nicht um eine freiwillige Garantieleistung des Herstellers, sondern um gesetzliche Sachmangel Haftung des Verkäufers aka Gewährleistung.

    Und die gilt auch ohne jegliche Inspektion oder sonstige Kontrolle.

    Dein Pech ist halt, dass er 240 km weit weg ist, aber ER ist dein Ansprechpartner.

    Die Werkstatt vor Ort ist leider im Recht, mit ihr hast du aber keinen Vertrag.


    Kläre mit deinem Verkäufer dass er sich mit der Werkstatt einigt oder du ihm die Karre auf seine Kosten auf den Hof transportieren lässt.

  • Sehe ich als ehemaliger werkstattleiter einer kfz-werkstatt beim vertragshändler (bis vor 2 jahren) genauso. Rein rechtlich ist der Ausliefernde händler dein Vertragspartner und er muss schauen, dass er vom hersteller das Geld bekommt, wenn er einen Fehler gemacht hat und die Daten wie von byd gefordert nicht übermittelt hat. Dies wiederum ist (für dich) rechtlich irrelevant, da du hierauf keinen Einfluss hast. Für dich entscheidend ist das Datum der Abholung als Starttermin der gesetzlichen Gewährleistung (nicht garantie!). Die entfernung ist dein Problem und dahingehend ist die Werkstatt vor Ort im Recht mit der Aussage, dass alle anfallenden Kosten vorerst selbst beglichen werden müssen. Diese müssten im Nachgang von dem ausliefernden Händler (und nicht von byd) zurückgefordert werden.

    Meine empfehlung für weiteres vorgehen: ausliefernden händler (schriftlich) kontaktieren und mit zumutbarer Fristsetzung (in deinem Fall eine woche) auf Abholung des Fahrzeugs gemäß gesetzlicher Gewährleistung (ganz wichtig) zur Mängelbeseitigung beim Händler bestehen. Zusätzlich darauf hinweisen, dass ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, sollte die Frist verstreichen und die dadurch entstehenden Kosten werden notfalls gerichtlich ebenfalls eingefordert (diese art der Formulierung ist ebenfalls wichtig).

    Bzgl der ersatzmobilität läuft es i.d.R. so, dass die ersten 72 std die mobilitätsgarantie greift, von tag 3-10 bist du selbst für vorübergehende Mobilität verantwortlich und ab tag 11 ist der hersteller wieder in der Pflicht, sofern es sich um eine schuldhaft Verzögerung seinerseits handelt. Ist der händler schuld (z.b. aufgrund werkstattauslastung), muss dieser die Kostenübernahme beim Händler beantragen oder selbst die Kosten hierfür übernehmen. Du bist nur in der schadensminderungspflicht. Heißt also, wenn das Fahrzeug fertig ist, zeitnah (i.d.R. innerhalb 24 std) das verkehrssicher fahrfähige Fahrzeug bei der Werkstatt abholen. Auch hierbei ist die Entfernung wieder dein problem