Alles anzeigenWenn man es genau nimmt betrifft das auch alle E-Autofahrer
Auszug aus der §30 STVO:
... Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen ...
Das "unnötig" macht das Ganze aber kompliziert.
Fakt ist: Der Verbrenner-Betrieb bei niedrigem Batteriestand ist eine Fahrzeugfunktion, die NICHT vom Benutzer beeinflusst werden kann. Und sie dient zur Herstellung oder Beibehaltung eines Zustandes, der zum Betrieb des Fahrzeugs "nötig" ist. SOLLTE ich aus diesem Grund ein Knöllchen bekommen würde ich mit dieser Begründung auch Widerspruch einlegen. Denn der Betrieb der Heizung mit Batterie ist schon mal nicht unerlaubt. Und wenn das Fahrzeug dann selber "entscheidet", den Verbrenner zu aktivieren, dann kann das nicht zu meinen Lasten gehen. Möge man die StVZO anpassen ...
Ich meine (!), auch mal gelesen zu haben, dass bei niedrigem Ladestand der HILFSBATTERIE, diese von der Traktionsbatterie nachgeladen wird, was ebenfalls dazu führen könnte, das der Verbrenner einschaltet.